AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MEDIVERT AG
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand dieses Vertrages sind die umseitig aufgeführten Computersysteme, Software, Geräte, Zubehör, Einrichtungen oder Dienstleistungen.
2. Lieferung
Die Auslieferung der umseitig bezeichneten Produkte an den Kunden erfolgt in der zuständigen MEDIVERT AG-Geschäftsstelle. Allfällige Lieferungen vor Ort sind grundsätzlich kostenpflichtig, vorbehältlich anderslautende schriftliche Vereinbarung.
3. Zahlung
Alle Zahlungen sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, innert 10 Tagen seit Lieferung netto zu leisten. Fällt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so behält sich die MEDIVERT AG in jedem Falle ausdrücklich das Recht vor, vom Vertrage zurückzutreten und die übergebene Ware zurückzufordern. Bei Teil- oder Abzahlungsgeschäften behält sich die MEDIVERT AG ausserdem ausdrücklich das Recht vor, an den gelieferten Gegenständen einen Eigentumsvorbehalt zu begründen.
4. Benutzung der Software
Der Kunde erhält das persönliche, nicht übertragbare und ausschliessliche Recht, die erworbene Software im Rahmen der entsprechenden Lizenzen für den eigenen Gebrauch zu benutzen. Er verpflichtet sich, die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Softwareherstellers jederzeit einzuhalten und geschützte Software sowie Informationen (Handbücher, Daten und Befehle) ohne ausdrückliche Erlaubnis des Softwareherstellers weder zu kopieren, zu modifizieren, noch einem Dritten zu übergeben oder sonst zugänglich zu machen.
5. Installationen
Ohne anderslautende, schriftliche Vereinbarung erfolgt die Installation durch den Kunden auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung.
6. Gebrauch und Kontrolle
Die fachgerechte Bedienung und der Einsatz der erworbenen Produkte und deren Komponenten ist ausschliesslich Sache des Kunden.
7. Garantie
Die MEDIVERT AG gewährt für die umseitig aufgeführten Vertragsgegenstände (ausgenommen Dienstleistungen) eine Garantie für Material- und Fabrikationsfehler sowie für die Funktionstüchtigkeit entsprechend der Bedienungsanleitung unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche wie Wandlung, Minderung und Schadenersatz. Die Dauer der Garantieperiode für MEDIVERT-PCs beträgt 24 Monate (inkl. 12 Monate On-Side Garantie im Raum Basel) und beginnt mit dem Datum der Auslieferung an den Kunden. Für alle anderen Produkte gelten die jeweiligen Herstellergarantien. Tritt während der Garantieperiode ein Material- Fabrikations- oder Funktionsfehler im oben beschriebenen Sinne auf, erbringt die MEDIVERT AG kostenlos die notwendigen Leistungen, um die erworbenen Produkte in einem betriebstüchtigen Zustand zu halten, bzw. in diesen zu versetzen.
Die MEDIVERT AG ist berechtigt, stattdessen nach eigenem Ermessen andere Ware derselben Gattung zu liefern. Der Anspruch auf Garantie entfällt, wenn der Fehler auf andere Ursachen als Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen ist. Ebenso entfällt jeglicher Anspruch auf Garantie, wenn der Kunde den Eintritt eines Garantiefalles nicht umgehend der MEDIVERT AG meldet. Der Kunde verpflichtet sich, fehlerhafte Produkte unverzüglich und auf eigene Kosten in die zuständige MEDIVERT AG-Geschäftsstelle zu bringen und nach erfolgter Fehlerbeseitigung dort wieder abzuholen. Von der Garantie ausgenommen sind alle Produkte, die als Verbrauchsmaterial gelten. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät, vorbehältlich anderslautende schriftliche Vereinbarung.
8. Haftungsausschluss
Jede Haftung für Schäden, seien es unmittelbare oder Folgeschäden, die dem Kunden oder Dritten durch den Betrieb und die Benutzung der umseitig aufgeführten Produkte entstehen, ist ausgeschlossen. Sollte die MEDIVERT AG dennoch haftbar sein, wird die Haftung auf die Summe des Preises jenes Teils oder Produktes beschränkt, das den Schaden verursacht hat.
9. Ausfuhrbeschränkungen
Beabsichtigt der Käufer, von MEDIVERT AG gekaufte Ware zu exportieren, hat der Käufer die Ausfuhrbestimmungen der Schweiz und die Einfuhrbestimmungen des Bestimmungslandes zu beachten. Er wird der MEDIVERT AG darüber hinaus alle Informationen und Erklärungen zur Verfügung stellen, die diese ihrerseits zur Erfüllung der in- und ausländischeren Ausfuhrbestimmungen benötigt.
10. Änderungen
MEDIVERT AG behält sich technische Änderungen am Vertragsgegenstand bis zur Lieferung vor.
11. Vertragsänderungen
Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu deren Gültigkeit der Schriftform, wobei gegengezeichnete Telefaxmitteilungen der Schriftformerfordernis genügen.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Arlesheim/BL.
Für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung gilt ausschliesslich Schweizer Recht.